Trotz des Widerstands von Deutschland hat eine ausreichende Anzahl von EU-Staaten für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gestimmt. Die Zustimmung des europäischen Parlaments wird damit als ziemlich sicher betrachtet. Zwar wurden in den Verhandlungen der letzten Wochen einige Abschwächungen vereinbart. So werden z. B. erst Unternehmen ab 1000 Mitarbeitende von dem Gesetz erfasst, vorher waren es noch Unternehmen ab 500. Dennoch ist es ein wichtiger Schritt in Richtung faire Lieferketten. Alle EU-Staaten haben nun die Pflicht, das Regelwerk bis in 2 Jahren in nationales Recht umzusetzen. Für Deutschland bedeutet dies die Anpassung des schon bestehenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Mehr Infos finden sich in der Pressemitteilung des DEAB.

Das Lieferkettengesetz auf EU-Ebene setzt sich durch!

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