Es ist geschafft! Das jahrelange Gezerre um ein Lieferkettengesetz hat ein Ende. Endlich wurde, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, ein Gesetz zur Wahrung der Menschenrechte entlang von Lieferketten auf den Weg gebracht. Das ist ein erster Erfolg – auch wenn einige der guten Vorschläge von Arbeitsminister Heil und Entwicklungsminister Müller im Streit mit Wirtschaftsminister Altmaier auf der Strecke geblieben sind, bedauert die Hilfsorganisation Brot für die Welt. 

Am bedauerlichsten sei, dass man sich nicht auf Haftungsregelungen einigen konnte: Zwar soll eine Behörde geschaffen werden, die Verstöße ahndet und Bußgelder verhängen kann. Aber Geschädigte in Bangladesch, Peru oder Ghana erhalten weiter keine Chance, von deutschen Gerichten eine Entschädigung zugesprochen zu bekommen. Kritikwürdig findet Brot für die Welt auch, dass die Grenze, ab der größere Unternehmen unter die Lupe genommen werden, von ursprünglich 500 Mitarbeitenden auf 3000 hochgesetzt wurde. Im ersten Schritt wären also nur etwa 600 Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

Deshalb fordern die Unterstützer des Lieferkettengesetzes, dass der Gesetzentwurf nachgeschärft wird. Der aktuelle Durchbruch zeige, dass es sich lohnt, gemeinsam auf Unrecht aufmerksam zu machen und dabei nicht nachzulassen, egal wie lang und steinig der Weg ist.

 Umweltschützer von Greenpeace haben in diesem Zusammenhang mit einer Aktion am Bundeskanzleramt gegen das neu beschlossene Lieferkettengesetz protestiert. Für sie handelt es sich um eine „Mogelpackung“. Wie der Verein auf Twitter schreibt, protestieren sie damit gegen „die fehlende umweltbezogene Sorgfaltspflicht des Lieferkettengesetzes“.

Wer mehr über die Hintergründe und die dringende Notwendigkeit eines ausgereiften Lieferkettengesetzes lesen will wird fündig unter früheren Veröffentlichungen auf dieser Homepage und unter https://www.oxfam.de/unsere-arbeit/themen/lieferkettengesetz

Erster Erfolg für ein Lieferkettengesetz
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